IMMOBILIENGESELLSCHAFT. Betreuung beim Hauskauf in Italien. Die Abwicklung beim Hauskauf einer Immobilie in Italien ist von Region zu Region anders, je nach örtlichen Vorschriften und Planungsvorschriften. In der Regel ernennt man einen Staatsnotar (der Notar ist eine Amtsperson), der sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer handelt. Er sammelt alle notwendigen Dokumente, fasst die Notariatsurkunde und die gesetzliche Eintragung der Immobilie wie auch wichtige Informationen wie die Legalität jeder Gebäude auf dem Grundstück ab. Unsere Immobiliengesellschaft stellt auch einen Vermessungstechniker einen Geometer zur Verfügung, der zum Mitarbeiterstab gehört, und einen Dolmetscher für die Vorbereitung und die Übersetzung der technischen Unterlagen, die für den Notar notwendig sind. Zusammen mit dem Mitarbeiterstab unserer Agentur finden Sie das Haus, das Sie kaufen möchten, unterzeichnen Sie einen Privatvertrag, der Vorvertrag genannt ist (Verkaufs- bzw. Kaufversprechen). Dies ist ein Kaufvorvertrag, in dem die Verkaufsbedingungen wie auch die Planungserlaubnisse, die Hypothek, die Einzelheiten über Darlehen, wenn anwendbar und das Datum für die Vervollständigung der Eigentumsübertragung festgelegt sind. Der Kaufvorvertrag ist eine beglaubigte Urkunde und der Käufer leistet eine Anzahlung von 10-30% des Verkaufspreises. Wenn Sie diesen Vertrag auf Grund von Ereignissen, die nicht im Vertrag vorgesehen sind, rückgängig machen, wird die Anzahlung nicht erstattet. Der Verkäufer soll seinerseits den Betrag der Anzahlung zweimal zahlen, wenn er die Immobilie vom Markt zurücknimmt oder sich an den Vertrag nicht hält. Der italienische Name für Anzahlung ist "caparra". Sich um den Kunde beim Hauskaufverfahren, bei der Abwicklung, zu kümmern, ist ein Service, den unsere Immobiliengesellschaft mit großer Aufmerksamkeit pflegt.
Ein Haus in Italien kaufen